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Ab heute gilt die Pflicht zum Energiesparen

Heute treten zwei Verordnungen in Kraft, mit denen die Bundesregierung auf die aktuelle Energienotlage reagiert. Die eine enthält Maßnahmen, die kurzfristig wirken, die andere ist auf mittelfristige Wirkung angelegt. Ziel ist es, den Gas- und Stromverbrauch zu senken.

Die erste ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV). Sie ist auf sechs Monate befristet und enthält folgende Maßnahmen, die auch für das Bäckerhandwerk relevant sind:

Lesen Sie die Verordnung im Original [1] nach! (Direktlink zur PDF [2])

Die zweite ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung– EnSimiMaV) mit einer Geltungsdauer von 24 Monaten. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Folgende Bestimmungen sind relevant:

Lesen Sie die Verordnung im Original [3] nach! (Direktlink zur PDF [4])