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Alte Weizenarten: Auf die Allergenkennzeichnung achten

Alte Weizenarten im Kommen: Seit einiger Zeit wird nicht mehr nur Dinkel verarbeitet, sondern weitere Urgetreide wie Emmer und Einkorn. Wie der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe mitteilt, ist bei der Verwendung allerdings auf eine Allergenkennzeichnung zu achten. Alle Weizenarten mit dem Überbegriff Weizen müssen demnach mit deutlich hervorgehobener Schrift gekennzeichnet werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bestätigte dies in einem Schreiben. Zum Beispiel können Hersteller in der Zutatenliste durch den Zusatz „Weizen“ oder „eine Weizenart“ auf den Rohstoff hinweisen. Die Sternchen-Lösung ist auch möglich – eine ergänzende Fußnote verweist auf das Sternchen und klärt über den Rohstoff auf.