Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht, genau genommen die Mehrwegangebotspflicht. Sie verpflichtet Restaurants, Lieferdienste, Supermärkte, Caterer und Kantinen, neben Einwegauch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Auch müssen Gäste ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen erhalten können. Gleiches gilt, wenn die Kunden eigene Mehrweggefäße zur Befüllung mitbringen dürfen. Lesen Sie mehr…
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