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Arbeitsgericht: Wer Teilzeit ablehnt, muss gute Gründe haben

Einem Urteil des Arbeitsgerichts Hannover zufolge ist die Ablehnung des Antrags eines Mitarbeiters auf Teilzeit ohne gute Gründe nicht zulässig (Urteil vom 19. April 2023, Az. 5 Ca 142/22). Die DGB-Rechtsschutzstelle meldet, dass der klagende Maschinenbediener einer Großbäckerei gesiegt habe, weil sein Arbeitgeber keine konkreten, nachvollziehbaren Gründe für die Ablehnung seines Antrags auf Reduzierung der Arbeitszeit angeführt habe. Der Kläger wollte seine Arbeitszeit von 38,5 auf 30 Stunden reduzieren und diese an vier Arbeitstagen ableisten. Doch die Bäckerei lehnte ab und verwies auf allgemeine betriebliche Belange, die dünne Personaldecke im Betrieb und die Schwierigkeit, auf dem Arbeitsmarkt neue Mitarbeiter zu finden.