Das Amtsgericht Schleswig hat einen Bäckermeister (67) zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er trotz behördlicher Schließung wegen Hygienemängeln in seiner Backstube weiterproduziert und sich auch ansonsten an keine Ermahnung der Kontrolleure gehalten habe. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Vorwürfe der Kontrolleure waren massiv, wie das Online-Portal shz.de berichtet: Lager, Kühlräume, Backstube und Verkaufsraum seien total verschmutzt gewesen, als man im November 2023 vor Ort gewesen sei. In offenen Säcken hätten Brotkäfer gelegen, tote und lebendige Spinnen, Maden und Motten hätten zwischen den Lebensmitteln gelegen, das Mindesthaltbarkeitsdatum verschiedener Lebensmittel sei teils um Jahre überschritten gewesen, Schimmel hätte sich auf Lebensmittel gelegt, Werkzeuge seien verdreckt gewesen. Man habe den Betrieb geschlossen, die Entsorgung sämtlicher Lebensmittel und eine Grundreinigung samt Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet.
Ende November hätten die Kontrolleure aber feststellen müssen, dass der Bäcker die Anordnung ignoriert und einfach weiterproduziert und die Ware verkauft habe. Offensichtlich waren weitere Ermahnungen und Kontrollen schließlich aber erfolgreich, sodass der Betrieb Ende Januar 2024 wieder öffnen durfte. Die Nachkontrolle am 13. August 2024 habe indes erbracht, dass die Zustände sich gegenüber dem Besuch vom Vorjahr noch verschlimmert hätten. Nun habe man zusätzlich Fruchtfliegen, Asseln und getrocknete Nacktschnecken entdeckt. Das daraufhin verfügte Produktionsverbot sei ignoriert worden.
Vor Gericht gestellt, argumentierte der Bäcker, er müsse 16 Stunden am Tag arbeiten und habe daher weder Zeit noch Geld, um für die Reinigung zu sorgen. Sein Anwalt ergänzte, dass sein Mandant seit 43 Jahren Bäckermeister sei und in den letzten Jahren unter massivem wirtschaftlichem Druck gestanden habe, unter anderem weil sich seine Ehefrau von ihm getrennt und damit eine empfindliche Lücke in den Betriebsablauf gerissen habe. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er keine Vorstrafen habe und geständig sei, hielt die Vorwürfe aber für so gravierend, dass eine Bestrafung erforderlich sei.
Sofern der Verurteilte nicht noch Rechtsmittel einlegt, wird das Urteil am 19. September 2024 rechtskräftig.
Nachtrag 4. Oktober 2024: Wie das Landgericht Schleswig der Bäckerwelt-Redaktion heute mitgeteilt hat, ist das Urteil rechtskräftig.