Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten für volljährige Personen in bestimmten Mengen erlaubt. Welche Auswirkungen hat dies auf die Sicherheit am Arbeitsplatz? Es ist unbestritten, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht arbeiten lassen dürfen, wenn diese erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Des weiteren ist geregelt, dass Beschäftigte sich nicht durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel in einen beeinträchtigten Zustand versetzen dürfen.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu ganz klar Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn die Bewertung des Konsums von Cannabis ist identisch mit der Bewertung des Konsums von Alkohol. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Durch Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen lassen sich klare Verhältnisse schaffen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Mitarbeiter über die bestehenden Regelungen informiert sind. Dazu zählt auch eine entsprechende Kommunikation.
Sofern bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz bestehen, empfiehlt es sich, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren. Unternehmen und Einrichtungen können bei Fragen der betrieblichen Suchtprävention auf vielfältige Angebote der BGN zurückgreifen. Die BGN hat eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ im Internet eingerichtet.
Die BGN unterstützt Betriebe zudem mit folgenden Materialien bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis:
- Flyer für Beschäftigte: Dieser informiert über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
- Poster für Betriebe: Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.
- Fachbereich AKTUELL: Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Hier der LINK [1] zu den BGN-Materialien.
Hier der LINK [2] zur BGN-Themenseite „Suchtprävention“.