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BGN: Trotz Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorsichtig bleiben

Der Wegfall von SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zum 25. Mai 2022 entbindet Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, auch weiterhin mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz einzuschätzen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin. Auch nach diesem Datum bleibe es wichtig, Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen. Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffne den Arbeitgebern zwar mehr Entscheidungsspielraum, doch sollten diese, so die BGN, insbesondere Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen im Blick behalten. Darüber hinaus könne sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben. Außerdem sollten Betriebe auf eine neue Infektionswelle im Herbst und im Winter vorbereitet sein, rät die BGN.