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BMF: Sachentnahmen neu geregelt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aufgrund der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auch die Ermittlung des umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauchs durch Betriebsinhaber und deren Familie neu geregelt. Die Pauschbeträge für Sachentnahmen werden im laufenden Jahr wie folgt angepasst. Für Bäckerein gilt: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020 werden für den ermäßigten Steuersatz 609 und den vollen Steuersatz 203 Euro angesetzt. Das sind insgesamt entsprechend 812 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten für den ermäßigten Steuersatz 648 Euro und für den vollen Steuersatz 151 Euro. Das sind demnach insgesamt 799 Euro. Das BMF weise laut dem Handwerksblatt darauf hin, dass bei Betrieben, die wegen der Corona-Pandemie geschlossen werden, ein zeitanteiliger Ansatz erfolgen kann.