Ab dem 12. August 2026 gilt in allen Mitgliedstaaten die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Für Bäckereibetriebe ist das allem voran ein bürokratisches und regulatorisches Bonbon. Der Verkauf geht dabei nicht leer aus: Näher rückt das „Bring your own container“- System (BYO), zu Deutsch: Bring deinen eigenen Behälter mit. Viele der konkreten Reuse- und BYO-Vorgaben greifen erst ab dem 12. Februar 2028, doch jetzt schon hat der Gesetzgeber ein Anliegen: Er will das Verwenden kundeneigener Behälter fördern, während Anbieter von Kaffee, Snacks und Co. entsprechende Nutzungsmöglichkeiten schaffen sollen, ohne Kunden dafür finanziell zu benachteiligen. Was aus großer Entfernung betrachtet – etwa aus Brüssel – eine gute Idee für weniger Abfall darstellt, ist ganz nah dran – zum Beispiel an der Bäckertheke – ein Minenfeld rechtlicher Grauzonen. Diese betreffen vornehmlich die Lebensmittelhygiene: Dürfen Verkäufer mitgebrachte Behälter berühren? In welchen Fällen darf das Befüllen verweigert werden? Wer haftet bei hygienischen Streitfällen? Ganz abgesehen davon bedeuten unterschiedliche Behältnisse mehr Aufwand für das Ladenpersonal und erhöhen die Fehleranfälligkeit. Da wünscht man sich doch, die Gesetzgeber einen Tag lang selbst hinter die Theke zu stellen. Vielleicht lässt sich ja Katarina Barley dazu überreden. Als neue, vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks ernannte Brotschafterin ist die Europaabgeordnete und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments schließlich dazu ermutigt, sich für die Belange der Handwerksbäcker einzusetzen. Einladungen leiten wir gerne an die Sozialdemokratin weiter.