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Bundeskabinett: Plan für die Strompreisbremse

Der BIV Westfalen-Lippe weist in seinem Newsletter auf den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts hin, das in seiner Sitzung vom 25. November 2022 einen Gesetzentwurf für eine Strompreisbremse beschlossen hat. Er enthält folgende Regelungen zu den geplanten Strompreisbremse:

Der BIV weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Beihilferechts hin. Große Betriebe, die aufgrund der neuen Strompreisbremse Entlastungen von insgesamt mehr als zwei Millionen Euro beziehen, müssten bis Ende April 2025 neun von zehn Arbeitsplätze erhalten, die es im Januar 2023 gibt. Boni und Dividenden dürften weiterhin ausgeschüttet werden. Zudem seien für Betriebe, die zusammen über 100.000 Euro monatlich an Hilfen erhalten, besondere Mitteilungspflichten vorgesehen.

Lesen Sie den Gesetzentwurf, den der BIV auf seiner Website [1] zum Download bereithält (PDF)!