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Corona: Wann können Ihre Verkäuferinnen geimpft werden?

Theoretisch ist die Frage klar – das Impfen der Priorisierungsstufe 3 hat begonnen und damit sind auch die Mitarbeiter im Bäckereiverkauf impfberechtigt. Doch wie sieht es in der Realität aus?

Der Zentralverband wies bereits Ende April darauf hin, dass die Impfung für die Priorisierungsstufe 3 in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz  und dem Saarland begonnen habe.

Für  Nordrhein-Westfalen und auch für Rheinland-Pfalz konnte das der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks bstätigen: Seit dem 6. Mai sind die Bäckerei-Mitarbeiter in diesen Bundesländern impfberechtigt und können sich registieren lassen. So gut sieht es allerdings noch nicht in allen Bundesländern aus. Wie wir von der Bäcker- und Konditorenvereinigung Nord (BKV Nord) hörten, sollen Impfberechtigte in Hamburg noch zurückgewiesen worden sein. Dort werde die Priorisierungsstufe laut BKV Nord nochmals kategorisiert und bestimmte Gruppen wie Polizeibeamte vorgezogen.  Fazit: Genaue Informatonen, wie es in Ihrem Bundesland aussieht, gibt es zum Beispiel bei Ihrem Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks.

Übrigens: Bedienungen in der Außengastronomie werden bisher nicht in der Impfverordnung berücksichtigt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert allerdings bereits, diese Mitarbeiter ebenfalls  in die Priogruppe 3 vorzuziehen.