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Das Ende der Listungsgebühren und überlangen Zahlungsziele?

Das deutsche Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken ist in Kraft getreten. Seit dem 9. Juni 2021 müssen alle neu abgeschlossenen Lieferverträge in der Lebensmittellieferkette dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)1 entsprechen. Altverträge müssen bis spätestens 8. Juni 2022 umgestellt werden. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken, UTP-Richtlinie, in deutsches Recht um und verbietet erstmals eine Reihe von Handelspraktiken wie Listungsgebühren und lange Zahlungsziele. Ein Überblick über die wesentlichen Regelungen des AgrarOLkG.
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