Das deutsche Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken ist in Kraft getreten. Seit dem 9. Juni 2021 müssen alle neu abgeschlossenen Lieferverträge in der Lebensmittellieferkette dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)1 entsprechen. Altverträge müssen bis spätestens 8. Juni 2022 umgestellt werden. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken, UTP-Richtlinie, in deutsches Recht um und verbietet erstmals eine Reihe von Handelspraktiken wie Listungsgebühren und lange Zahlungsziele. Ein Überblick über die wesentlichen Regelungen des AgrarOLkG.
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