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Deutschland verpasst Umsetzungsfrist für EU-Entgelttransparenzgesetz

Noch im Februar hatten wir mit Fachanwalt Dr. Sören Kramer im Rahmen eines Webinars über das Entgelttransparenzgesetz gesprochen. Der deutsche Gesetzgeber sollte die neue Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umsetzen. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Als Reaktion auf die verpasste Umsetzungsfrist hat Familienministerin Prien Medienberichten zufolge eine „bürokratiearme“ Variante des Gesetzes angekündigt. Das Bundesfamilienministerium teilte zudem mit, dass das deutsche Recht erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden soll. Wie diese Anpassungen genau aussehen sollen, ist noch nicht bekannt.

Die neue EU-Richtlinie soll Benachteiligungen wegen des Geschlechts durch den Arbeitgeber verhindern. Bisher mussten zum Beispiel Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten alle zwei Jahre auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie bezahlen. Die angepassten Berichtspflichten sollen künftig auch Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten treffen. Damit wären im Bäckerhandwerk auch schon kleine bzw. mittlere Filialbetriebe betroffen.