Im Zuge der neuen Düngeverordnung, die seit Juni 2017 gilt, begann bei Landwirten, Mühlen und Bäckern schon vor Jahren eine Diskussion um den Proteingehalt und die Proteinqualität beim Weizenmehl. Es gab Befürchtungen, dass die reduzierte Stickstoffausbringung zulasten der Getreidequalität und letztendlich zulasten der Gebäckqualität gehen würde. Diese Sorgen haben sich allerdings nicht bestätigt, wie sich schon sehr früh zeigte, unter anderem bereits auf dem VDB Forum Nord 2017 (siehe Artisan 03/2017). Bei den jüngsten Protesten der Landwirte Ende November in Berlin hörte man zwar immer noch vereinzelt das Argument des Qualitätsverlusts, aber es ist zu hoffen, dass es wider besseren Wissens allein zur Meinungsmache vorgebracht wurde und nicht aus Überzeugung.
Auch heißt es ja immer so schön, dass die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen. Aber wie sagte schon Helmut Kohl: Entscheidend ist, was hinten rauskommt. Das ist in diesem Fall die langsame aber stetige Neuausrichtung des Getreideanbaus, zum Schutz der Umwelt ohne Qualitätseinbußen beim Gebäck. Passend dazu hat das Bundessortenamt in der Beschreibenden Sortenliste 2019 nun die Mindestanforderungen für die qualitative Eingruppierung von Weichweizensorten überarbeitet. So ist der Rohproteingehalt zwar weiterhin aufgeführt, aber bei der Zuordnung zu den Qualitätsgruppen nicht mehr relevant. Im Zuge dessen wurden elf Weizensorten sogar gleich um eine Qualitätsgruppe hochgestuft. Es gibt also keinen Grund mehr für Landwirte den Rohproteingehalt zur Gewinnmaximierung hochzutreiben. Das ist doch eine erfreuliche Perspektive.