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Für die Zukunft gebunden

Das Thema Altersvorsorge ist spätestens seit der Riester-Rente ein Dauerbrenner und hochemotional. Eigentlich sollen drei Säulen dafür sorgen, dass bei jedem Arbeitnehmer später einmal genügend Rücklagen auf der hohen Kante liegen: die gesetzliche Vorsorge, private Verträge und ein Standbein über den Arbeitgeber. Wie hoch die gesetzliche Variante ausfällt und wo in privaten Verträgen noch lohnenswerte Summen zu holen sind, bereitet vielen Kopfschmerzen. Hier kommen also die Unternehmen ins Spiel – ob sie wollen oder nicht. Denn: Fordert ein Arbeitnehmer eine Altersvorsorge über ihren Betrieb ein, muss ihm ein Angebot gemacht werden – darauf hat er einen gesetzlichen Anspruch. In welcher Form genau das Unternehmen einen solchen Vertrag jedoch anbietet, bleibt ihm selbst überlassen. Doch kann es sich durchaus lohnen, nicht auf die Forderung eines Mitarbeiters zu warten, sondern selber aktiv zu werden und den Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Immerhin stärkt das den Ruf des Unternehmens. Bisher sei das jedoch in kleineren Betrieben eher seltener der Fall, weiß Frank Austrup, Mitglied der Geschäftsleitung bei Helmig und Partner: „Richtig aufgestellt bringt die betriebliche Altersvorsorge jedoch Vorteile für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer mit. Dabei geht es im Wesentlichen um Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsersparnisse. Vorsicht ist jedoch besonders dann geboten, wenn es beispielsweise um Haftungsfragen für die Vorsorgezusagen geht.“ Hier lesen Sie mehr… [1]