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Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

Wie übereinstimmend verschiedene Medien berichten, soll die Gaspreisbremse bereits ab Januar 2023 kommen. Das gehe aus dem Gesetzentwurf hervor, den Wirtschaftsminister Robert Habeck heute morgen zur Abstimmung unter den Ressorts verteilt habe. Geplant ist demnach,  den für den Monat März ermittelten Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ zu erstrecken. Ein ähnliches Vorgehen sei bei der Strompreisbremse geplant. Ansonsten gelten die bekannten Regelungen: Bei der Gaspreisbremse wird Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für die Industrie greifen weiterhin andere Regelungen: Die Gaspreisbremse kommt hier ebenfalls ab Januar, für die Großverbraucher gilt aber ein Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge.

Wird die Gaspreisbremse nach dem Wortlaut des Entwurfs vorgezogen, kann man zumindest einen Punkt des Forderungskatalogs des Zentralverbandes als erfüllt ansehen.