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Geplante Tierhaltungskennzeichnung: Bäckerverbände üben Kritik

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sowie der Verband Deutscher Großbäckereien  fordern, die neue Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu streichen. Gestützt sieht sich das Verbändebündnis, dem weitere Verbände der Ernährungswirtschaft angehören, von einer Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August. Diese weist auf einen möglichen Verstoß gegen mehrere EU-Verordnungen hin, da etwa die Kennzeichnungssysteme zur Tierhaltung anderer EU-Staaten nicht anerkannt würden.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sieht in dem Entwurf vor, Verbraucher nun auch bei ausländischen Fleischprodukten verpflichtend über die Haltungsform der Tiere zu informieren. Zudem wären neuerdings auch unverpackte Speisen und verarbeitete Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen betroffen, wie sie im Snack- oder gastronomischen Angebot von Bäckereien vorkommen. Diese müssten mit einer klar zuweisbaren Kennzeichnung versehen werden. Das Gesetz ermöglicht – ausgenommen sind Bio-Produkte – zur Vereinfachung ein sogenanntes „Downgrading“, also die freiwillige Angabe einer niedrigeren Haltungsform, um komplizierte Einzelkennzeichnungen zu vereinfachen. Die Verbände sehen die bürokratische Belastung und die entstehenden Kosten in keinem Verhältnis zu dem erwartbaren Mehrwert des Gesetzesentwurfs. Die Betriebe fühlten sich zum Downgrading gezwungen, womit Kaufanreize für Fleischprodukte höherer Haltungsformen verloren gingen. Die Verbände betonen ihre ausdrückliche Unterstützung besserer Tierwohlstandards, fordern jedoch, die freiwillige Kennzeichnung beizubehalten.

Die europarechtliche Prüfung steht noch aus. Aufgrund der Stellungnahme der EU-Kommission darf Deutschland den Gesetzesentwurf nicht vor dem 12. November 2026 annehmen. In Kraft treten würde das Gesetz bei Annahme ab Januar 2027.