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Geschmacksbezogene Werbung – gesetzliche Vorgaben

Verbraucher tendieren dazu, die Lebensmittel wiederholt zu kaufen, deren ausgelobte Geschmacksangaben bei dem späteren Verzehr der Lebensmittel nachempfunden auch wirklich werden können. Für Lebensmittelunternehmer ist daher die Übereinstimmung der ausgelobten Geschmacksversprechen mit dem tatsächlichen Geschmackserlebnis ein wichtiges Ziel. Umso erstaunlicher ist es, dass sich Verbraucher laut einer Untersuchung der DLG aus dem Jahr 2015 nur unzureichend über die sensorischen Eigenschaften von Lebensmitteln informiert fühlen. Warum ist das so? Und welche gesetzliche Vorgaben gibt es für geschmacksbezogene Werbung, auch Sensory Claims genannt?
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