Wer das Mitte April prophezeit hätte, wäre wahrscheinlich schief angesehen worden: Beim Kanzlergipfel am 6. Mai hat man sich darauf verständigt, das Gastgewerbe ab dem 9. Mai über einen Zeitraum von zwei Wochen wieder öffnen zu lassen. Wie Sie die Öffnungen in diesem Zeitfenster konkret umsetzen, bleibt den Bundesländern überlassen. Touristische Unterkünfte sollen spätestens ab Ende Mai wieder öffnen dürfen. Eine weitere gute Nachricht: Der Einzelhandel darf wieder komplett öffnen – ohne Quadratmeterbegrenzung. Allerdings müssen die Betreiber sicherstellen, dass sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Laden aufhält. So oder so ist das eine gute Nachricht für alle Bäcker in den Innenstädten und den Einkaufszentren. Untersagt bleiben Volksfeste, größere Sportereignisse mit Publikum, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen deutschlandweit bis mindestens 31. August. Allerdings stehen alle Lockerungen unter einem Vorbehalt: Sollte die Zahl der Neuinfektionen wieder ansteigen, werden die Beschränkungen wieder eingeführt – gegebenenfalls regional beschränkt. Diese Schwelle soll in Landkreisen und kreisfreien Städten bei „mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzte sieben Tage“ liegen.
Einzelheiten aus den Ländern
So weit bekannt, ist aus den Bundesländern folgendes bekannt:
(Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr!)
- Bayern: Außengastronomie öffnet ab dem 18. Mai, Restaurants ab dem 25. Mai. Jeweils mit Auflagen.
- Sachsen: Öffnung der Außenbereiche der Cafés unter Auflagen ab dem 15. Mai. Eventuelle Lockerungen für den Innenbereich ab Pfingsten.
- Sachsen-Anhalt: Öffnung von Cafés und Restaurants ab dem 22. Mai unter Auflagen.
- Nordrhein-Westfalen: Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben unzulässig.
- Mecklenburg-Vorpommern: Öffnung der Gastronomie unter Auflagen ab dem 9. Mai für Einheimische. Am 18. Mai sollen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen. Zum 25. Mai soll das Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden.
- Niedersachsen: Ab dem 11. Mai darf die Gastronomie mit Einschränkungen wieder öffnen. Restaurants, Gaststätten und Biergärten sollen dann mit maximal der Hälfte der Plätze für Gäste zugänglich sein.
- Baden-Württemberg: „Vor Pfingsten“ soll die Öffnung der Außengastronomie erfolgen, später dann die Öffnung der Innenbereiche.
- Hessen: „Im Mai“ Öffnung der Hotels und Gaststätten.
- Rheinland-Pfalz: Ab dem 13. Mai Öffnung der Innen- und Außengastronomie. Reservierungspflicht. Bedienung am Tisch. Zudem sollen die Tische zugewiesen und Adressen notiert werden.
Und wie sehen die Auflagen aus?
Weitgehend unbekannt ist noch, wie die Hygieneauflagen konkret aussehen werden. Mecklenburg gibt beispielsweise die Vorgabe: „Maximal sechs Personen an einem Tisch.“ Niedersachsen will die Zahl der Plätze um 50 Prozent reduzieren. Andere Bundesländer setzen dem Vernehmen nach auf Mindestabstände zwischen den Tischen. Wie die angebliche „Reservierungspflicht“ in Rheinland-Pfalz in der Praxis aussehen soll, können wir uns nicht so recht vorstellen. Auf die Details wird es aber ankommen, denn nur so können die Betriebe den Personaleinsatz vernünftig planen. Weitgehende Einigkeit herrscht in einem anderen Punkt: Für Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetriebe gibt es noch keinen Zeitplan für die Wiedereröffnung.