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Kanzlergipfel: Merkel gibt Ländern (fast) freie Hand

Wer das Mitte April prophezeit hätte, wäre wahrscheinlich schief angesehen worden: Beim Kanzlergipfel am 6. Mai hat man sich darauf verständigt, das Gastgewerbe ab dem 9. Mai über einen Zeitraum von zwei Wochen wieder öffnen zu lassen. Wie Sie die Öffnungen in diesem Zeitfenster konkret umsetzen, bleibt den Bundesländern überlassen. Touristische Unterkünfte sollen spätestens ab Ende Mai wieder öffnen dürfen. Eine weitere gute Nachricht: Der Einzelhandel darf wieder komplett öffnen – ohne Quadratmeterbegrenzung. Allerdings müssen die Betreiber sicherstellen, dass sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Laden aufhält. So oder so ist das eine gute Nachricht für alle Bäcker in den Innenstädten und den Einkaufszentren. Untersagt bleiben Volksfeste, größere Sportereignisse mit Publikum, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen deutschlandweit bis mindestens 31. August. Allerdings stehen alle Lockerungen unter einem Vorbehalt: Sollte die Zahl der Neuinfektionen wieder ansteigen, werden die Beschränkungen wieder eingeführt – gegebenenfalls regional beschränkt. Diese Schwelle soll in Landkreisen und kreisfreien Städten bei „mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzte sieben Tage“ liegen.

Einzelheiten aus den Ländern

So weit bekannt, ist aus den Bundesländern folgendes bekannt:
(Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr!)

Und wie sehen die Auflagen aus?

Weitgehend unbekannt ist noch, wie die Hygieneauflagen konkret aussehen werden. Mecklenburg gibt beispielsweise die Vorgabe: „Maximal sechs Personen an einem Tisch.“ Niedersachsen will die Zahl der Plätze um 50 Prozent reduzieren. Andere Bundesländer setzen dem Vernehmen nach auf Mindestabstände zwischen den Tischen. Wie die angebliche „Reservierungspflicht“ in Rheinland-Pfalz in der Praxis aussehen soll, können wir uns nicht so recht vorstellen. Auf die Details wird es aber ankommen, denn nur so können die Betriebe den Personaleinsatz vernünftig planen. Weitgehende Einigkeit herrscht in einem anderen Punkt: Für Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetriebe gibt es noch keinen Zeitplan für die Wiedereröffnung.