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Niedersachsen: Keine Zuschüsse für Personalaufwendungen?

 

In der April-Ausgabe des Back Journal lesen Sie ein Interview mit Steuerberater Enno Schürmann (Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Partnerschaftsgesellschaft, Oldenburg) zu den Themen KfW-Kredite und der Gewährung von Zuschüssen. Den kompletten Beitrag können Sie hier [1] kaufen.
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Im Nachgang hat uns Herr Schürmann noch auf ein interessantes Phänomen hingewiesen, dass gerade Bäckern in Niedersachsen Probleme bereiten kann. Hier seine Ergänzung im Zitat:

„Das Zuschussprogramm in Niedersachsen hat (Stand 06.04.2020 ) ein nicht nachvollziehbares „Problem“. Hier müssen die Einnahmen sowie die Sach- und Finanzaufwendungen geschätzt werden. Da laut Auskunft der NBank (nachzulesen auch auf der Seite der NBank unter FAQ) Personalkosten keine Sachaufwendungen im Sinne des Zuschusses darstellen, werden bei richtiger Antragstellung kaum Zuschüsse ausgezahlt werden können. Grund: Wenn eine Bäckerei zum Beispiel 30 Prozent Umsatz verliert und  zum Beispiel auch 30 Prozent Kurzarbeit anmeldet, sind folglich als Einnahmen 70 Prozent anzusetzen, aber als Personalkosten 0 Prozent / 0,00 Euro weil es ja keine Sachaufwendungen sind. Damit kann eine für den Zuschuss erforderliche Liquiditätsunterdeckung rechnerisch nicht möglich sein. Folge: Kein Zuschuss. In Schleswig Holstein sieht man übrigens (Stand 02.04.2020 ) Personalkosten als Sachaufwand an. Der Bäcker in Schleswig-Holstein bekommt also gegebenenfalls einen Zuschuss, der Bäcker in Niedersachsen nicht. Ich ärgere mich darüber maßlos und habe direkt eine Mail an das niedersächsische Wirtschaftsministerium gesandt.
Unverbindliche Empfehlung: Setzen Sie auch die Personalkosten an und weisen Sie darauf hin, dass Sie so verfahren haben ( dafür gibt es genügend Platz im Erläuterungsfeld ). Der Text könnte lauten: „In den Sachaufwendungen sind abweichend von den Hinweisen in den FAQ Personalkosten in Höhe von ……€ enthalten, die nicht durch Erstattungen im Zuge des Kurzarbeitergeldes gedeckt sind“
Dann haben Sie Ihre von der NBank abweichende Auffassung für die NBank deutlich gemacht / offen dokumentiert.”
Enno Schürmann

Bitte beachten: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar, sondern soll nur als Anregung dienen. Bitte sprechen Sie vor allen Maßnahmen mit Ihrem Anwalt oder Ihrem Steuerberater. Die Rechtslage ändert sich zurzeit teilweise täglich.