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Kontrolleure bedroht – von Gericht verurteilt

Bäcker, die Kontrolleure einer Aufsichtsbehörde zu Besuch in der Backstube haben, sollten respektvoll und höflich mit ihnen umgehen. Diesen Ratschlag hat ein Bäcker aus Niederösterreich nicht befolgt und steht deshalb vor Gericht. Die Kontrolleure waren erschienen, weil Mäusebefall gemeldet worden war. Offensichtlich war die Situation angespannt, der Inhaber mit den Nerven am Ende, weil er um seine berufliche Existenz fürchtete. Da rastete der Sohn, also der Angeklagte, aus und forderte die Kontrolleure auf, zu verschwinden; „jetzt schleicht’s eich, sonst hau ich euch in die Goschn“, sollen die Worte gewesen sein, die die Behördenmitarbeiter sehr ernst genommen hätten. Der Angeklagte, der schon vorbestraft war, wurde für die Drohung zu 15 Monaten Haft verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Er bereut sein Verhalten.