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Kurzarbeit: Umsatzrückgänge kompensieren

Lohnkosten kürzen

Liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor, können Betriebe für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Aufgrund der Corona-Krise hat der Gesetzgeber das Verfahren situationsbedingt angepasst. Viele Bäckereien haben bereits Kurzarbeitergeld angemeldet, doch arbeitsrechtlich gibt es in diesem Bereich einiges zu beachten. Welche Fallstricke Unternehmern drohen, erklären die Anwälte Hannah-Maria Kampherm und Dr. Jörg Puppe in ihrem Beitrag in der aktuellen Filialmanagement. Lesen Sie hier mehr … [1]