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Lieferkettensorgfaltspflicht EU-weit

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Bundesrepublik das deutsche Lieferkettensorgfaltspf lichtgesetz mit den darin genannten Verpflichtungen. Neben dieser nationalen Regelung, die in dieser Zeitschrift zuletzt in der Ausgabe 4/2022 dargestellt worden ist, soll nun auch auf europäischer Ebene ein Lieferkettengesetz Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten verpflichten. Im Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspf lichten von Unternehmen, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), vorgelegt. Lesen Sie mehr… [1]