Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Bundesrepublik das deutsche Lieferkettensorgfaltspf lichtgesetz mit den darin genannten Verpflichtungen. Neben dieser nationalen Regelung, die in dieser Zeitschrift zuletzt in der Ausgabe 4/2022 dargestellt worden ist, soll nun auch auf europäischer Ebene ein Lieferkettengesetz Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten verpflichten. Im Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspf lichten von Unternehmen, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), vorgelegt. Lesen Sie mehr… [1]