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Liquidität in Corona-Zeiten: BGN-Beiträge können gestundet werden

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet Betrieben an, ihre Beiträge zinslos zu stunden. Laut ihrer Pressemitteilung gilt das Angebot für Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 beziehungsweise 15.05.2020 entstehen. Die Stundung soll laut der BGN formlos beantragt werden können unter: 0621 44561581 oder beitrag@bgn.de [1]. „Die Corona-Pandemie bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN. Zudem wolle die Genossenschaft die Vollstreckung der Forderung bei Rückständigen Beiträgen aussetzen.