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Markenrecht: Die Sonne wird weiter abgemahnt

Nicht erst seit gestern geht das Münchner Unternehmen Ludwig Stocker Hofpfisterei mit Unterlassungansprüchen gegen Bäckereien vor . Und doch bewerben noch immer einige Bäcker ihre Produkte mit dem Begriff Sonne – einem von der Hofpfisterei markenrechtlich geschützten Wort.

Abmahnwelle für Bäcker
So pries Beispiel bei Josef Pretzner, Inhaber der Bäckerei Pretzners in Reit im Winkl (Gemeinde in Bayern), ein Brot namens Sonnenkorn auf seiner Firmenwebsite an. Der Bäcker hatte aufgrund der Unterlassungsforderung, die die Hofpfisterei erhob, eine Woche Zeit, das Brot von der Website zu entfernen und für die Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro aufzukommen. Darüber berichtete die Nachrichtenseite chiemgau24.de, die mit Pretzner sprach. „Wissen Sie, der Witz an der Sache ist ja: Das Brot haben wir ja eigentlich schon seit zwei Jahren nicht mehr im Angebot. Nur auf der Website hatten wir vergessen es zu entfernen“, erklärt der Bäcker. Er habe die Strafe inzwischen bezahlt und hoffe nun, dass die Sache damit erledigt sei. „Die hätten mich doch nur einmal kurz anrufen oder eine Mail schreiben können. Schon hätte ich das raus genommen.“ Vor einem Jahr bereits rief der Griesstätter Bäckermeister Alois Zeilinger mit seinem Dinkelsonnenblumenkernbrot die Anwälte der Hofpfisterei auf den Plan. 3.617 Euro musste er laut OVBonline an das Unternehmen zahlen und zeigt sich ähnlich empört wie Pretzner. „Wenn die Münchner mich angerufen oder eine kurze E-Mail geschickt hätten mit dem Hinweis, dass ich unberechtigt den Namen ,Dinkelsonne‘ verwende und dafür dann 100 Euro als Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt hätten, wäre ich damit einverstanden gewesen“, sagt Zeilinger. So aber habe er das Gefühl, dass die Hofpfisterei einfach nur abkassieren wollte.

Marke darf nicht verwässern
Nicole Stocker, die Sprecherin der Hofpfisterei, erklärte gegenüber OVBonline: „Wir müssen rechtlich gegen Produkte vorgehen, die unsere Markenrechte verletzen.“ Dazu gehöre auch eine Unterlassungserklärung. „Theoretisch könnten wir sogar Schadensersatz verlangen“, betont sie. Das tue die Hofpfisterei jedoch nicht. Doch als Markenrechtsinhaber stehe das Unternehmen in der Pflicht seine Rechte zu verteidigen, da die Marke ansonsten verwässere.