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Neuer Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks ist allgemeinverbindlich

Vor kurzem einigte sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mit der NGG auf neue Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks. Der Zentralverband hat jetzt mitgeteilt, dass der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Damit hat er rückwirkend zum 1. März 2021 Rechtskraft erlangt. Details zur Erhöhung der Ausbildungsvergütungen finden Sie hier [1].