Es steht nicht zum besten mit der Ausbildung im Bäckerhandwerk. Schon die politisch motivierten Erhöhungen des Mindestlohns haben dafür gesorgt, dass in einigen Regionen die Verkaufsausbildung nicht mehr attraktiv ist. Zu gering ist hier der Tarifunterschied zwischen gelernter und ungelernter Kraft. Dann kann die neue und längst überfällige Ausbildungsordnung nicht an den Start gehen, weil die Gewerkschaft ihre Zustimmung verweigert. So ging dann auch 2023 die Zahl der Auszubildenden im Bäckerhandwerk noch einmal um acht Prozent zurück. Nach den aktuellen Zahlen des Zentralverbandes waren es nur noch 3.962 Azubis in der Backstube und 5.901 im Verkauf. Getreu dem Motto „Aller guten Dinge sind drei“ hat sich die Bundesregierung jetzt noch einen weiteren Schlag gegen die duale Ausbildung ausgedacht. Das neue Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist grundsätzlich eine gute Sache, schließlich ermöglicht es ungelernten Kräften unkompliziert einen Berufsabschluss nachzuholen. Entsprechende Initiativen, die es – einzigartig für das Bäckerhandwerk – bereits an der Ersten deutschen Bäckerfachschule in Olpe gibt, sind auf dem Weg in die richtige Richtung. Allerdings hat die Bundesregierung beim neuen (BVaDiG) ein Detail vergessen: Es ist kein Mindestalter vorgegeben. Man schafft so eine wirtschaftlich attraktivere Variante zur klassischen Ausbildung. Oder anders gesagt: Man sägt wieder einmal an dem Ast, auf dem ein guter Teil des deutschen Wirtschaftsmodells sitzt.