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NRW: Ungeimpfte Beschäftigte müssen Nachweis über Negativtestung erbringen

Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung zum 9. Juli 2021 sind nicht vollständig immunisierte Beschäftigte dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorzulegen – zumindest, wenn sie nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben. Darauf weist der Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe unter Berufung auf ein Informationsblatt des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen hin. Danach muss der Nachweis am ersten Arbeitstag nach der Arbeitsunterbrechung vorliegen. Alternativ könne ein dokumentierter Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung durchgeführt werden. Arbeitgeber seien dazu verpflichtet, die Testvorlage zu kontrollieren. Komme es zu Verstößen, seien diese für beide Arbeitsvertragsparteien bußgeldbewehrt.