Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Rechtsgutachten „Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden“ veröffentlicht. Das Gutachten identifiziert mögliche rechtliche Hemmnisse für Lebensmittelspenden und entwickelt Lösungsvorschläge. Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, erklärt dazu: „Unsere Landwirte und die Hersteller von Lebensmitteln versorgen uns zuverlässig mit Lebensmitteln von hoher Qualität. Mit diesem kostbaren Gut so sorgsam wie möglich umzugehen, muss unser Anspruch sein. Weniger Lebensmittel wegzuwerfen hilft auch im Kampf gegen die Klimakrise. Wir sollten daher alle Wege prüfen, um gutes Essen nicht mehr zu verschwenden. Das vom BMEL in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt viele Möglichkeiten auf, dabei voranzukommen.“
Das Rechtsgutachten geht auf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zurück, wonach haftungs- und steuerrechtliche Fragen im Hinblick auf eine möglichst unkomplizierte Weitergabe von Lebensmitteln geklärt werden sollen. Um dem besonderen Vertriebsweg der Lebensmittelspende, etwa vom Lebensmitteleinzelhandel an die Tafeln, Rechnung zu tragen, schlagen die Autoren des Gutachtens vor, die Figur des karitativen Lebensmittelunternehmers zu entwickeln und rechtlich zu verankern. Daran anknüpfend werden Sonderregelungen insbesondere zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und zu Warenuntersuchungspflichten empfohlen. Auch die Weitergabe von Lebensmitteln mit Kennzeichnungsmängeln sollte erleichtert werden, solange der Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigt wird. Die rechtssichere Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen würde Änderungen im EU-Recht erfordern.
Das BMEL sieht Potenzial in den Vorschlägen und steht hierzu im Austausch mit den betroffenen Akteuren. Es wird nun geprüft, wie eine Anpassung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften einerseits Lebensmittelspenden erleichtern und andererseits die Lebensmittelsicherheit und -qualität gewährleisten kann.
Hier der LINK [1] zum Rechtsgutachten.