Ein neuer Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums über ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften trifft beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks nur auf bedingte Zustimmung. Zwar erkenne die Bundesregierung die Notwendigkeit an, die gegenwärtige Gesetzeslage zur Sonn- und Feiertagsarbeit zu reformieren, bleibe damit jedoch hinter den Forderungen und Erwartungen zurück, so der Zentralverband.
Für die Anerkennung des Reformbedarfs legt die Bundesregierung veränderte Betriebsstrukturen, größere Produktionsmengen, längere Lieferwege und die bestehende Nachfrage nach frischen Backwaren an Sonn- und Feiertagen zugrunde und bessert nun mit einer Ausweitung der bestehenden Drei-Stunden-Regelung nach. An Sonn- und Feiertagen soll künftig bis zu fünf Stunden produziert sowie bis zu drei Stunden ausgeliefert werden dürfen. Laut Entwurf ist weiterhin lediglich die Herstellung für den Verkauf am selben Tag erlaubt. Dies sei eine komplizierte Sonderregelung und bringe nicht die erhoffte Flexibilität und den fairen Wettbewerb, kritisiert der Zentralverband. Auch die Koalitionsvereinbarung, das Bäckerhandwerk uneingeschränkt dem Ausnahmekatalog zu unterstellen, sei in diesem Referentenentwurf nicht vollständig umgesetzt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bäckerhandwerk trotz seiner Aufnahme in den Ausnahmekatalog des § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz nicht wie andere dort genannte Branchen arbeiten darf“, so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.