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Tipp der Woche: Klare Regeln für den Familieneinkauf

Das Problem.
Für viele Bäcker ist es selbstverständlich, dass auch Lebenspartner oder Kinder der Mitarbeiter in den Genuss der Sonderkonditionen für den Mitarbeiter-Einkauf kommen. Stellt sich nur die Frage: Wie vermeidet man Missveständnisse?

Was ist zu tun?
 Regeln Sie in Ihrer Kassieranweisung, welche Verwandtschaftsgrade noch zum ermäßigten Einkauf berechtigen. Die meisten Kollegen schränken das auf Kinder und Lebenspartner ein. Aber auch wenn Sie großzügiger sind, sollte  es eine klare Grenze geben. Außerdem muss jedem Mitarbeiter klar sein, dass auch bei Familienmitgliedern zuerst kassiert und dann die Ware ausgegeben wird.  Der Passus in der Kassieranweisungen kann dann zum Beispiel lauten: „Ihre Familie ist uns herzlich willkommen. Bitte denken Sie aber daran, dass auch bei Abgabe mit Personalrabatt vor Ausgabe der Ware abgerechnet werden muss.“

Sie haben noch Fragen? Gerne! Kontakt zu Katja Thiele-Hann:  https://kth-beratung.de/ [1]