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Umrüstung der Kassensysteme: ZV fordert Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Wie der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks mitteilt, werden in sieben Bundesländern Kassensysteme ohne TSE vorerst von den Finanzämtern nicht beanstandet. Der Verband fordert nun, dass das Bundesfinanzministerium eine bundesweite Nichtbeanstandungsregelung auf den Weg bringt, um einen föderalen Flickenteppich zu vermeiden. „(….) Die Finanzministerien in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben verstanden, dass sie von den Betrieben nichts Unmögliches verlangen können und werden Kassensysteme ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 31. März 2021 nicht beanstanden. Die Bäckereien haben so etwas Luft für die kosten- und zeitintensive Aufrüstung der Kassen mit TSE gewonnen. Zeit, die dringend notwendig ist, da die Corona-Pandemie die Unternehmen hart getroffen hat“, so Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Allerdings sei die Situation in den übrigen neun Bundesländern weiter unverändert: Die Bäckereien müssen bis spätestens Ende September dieses Jahres ihre Kassen entsprechend umgestellt haben, sonst droht ihnen Ärger mit dem Finanzamt. Der Zentralverband fordert daher weiterhin eine bundesweite Regelung: „Es wäre ein Leichtes für das Bundesfinanzministerium per Erlass bundesweit die Nichtbeanstandungsfrist um ein halbes Jahr nach hinten zu schieben“, ist Schneider überzeugt. So würden die Bäckereien die notwendige Zeit bekommen und es könne sichergestellt werden, dass alle gleich behandelt werden und kein föderaler Flickenteppich entsteht.

Der gesetzliche Hintergrund

Die gesetzliche Pflicht zur Umrüstung der Kassensysteme gilt seit 1. Januar 2020. Doch die beteiligten Behörden, vor allem das Bundesfinanzministerium und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, hatten es bis Ende 2019 nicht geschafft, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Daher wurde eine Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme ohne TSE bis zum 30. September 2020 erlassen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Kassen-Umrüstung besteht für Bäckereien die Gefahr, dass Finanzbeamte ihre Buchhaltung als fehlerhaft beanstanden und im schlimmsten Fall die zu zahlende Steuerlast schätzen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Frist nach Aussage des Zentralverbandes nun bis 31. März 2021 verlängert.