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Verbände kritisieren geplantes Berufsvalidierungsgesetz

Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften (BVKH) hat sich in einem Brief an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die Chefs der Bundestagsfraktionen gegen die Verabschiedung des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) [1] in seiner jetzigen Form ausgesprochen. Das berichtet die Deutsche Handwerkszeitung. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass beruflichen Erfahrungen leichter als bisher als ebenbürtig mit einem einschlägigen Berufsabschluss anerkannt werden. Diese Regelung hält man für überflüssig, weil bereits heute die Möglichkeit dazu bestehe. Der Zeitung zufolge fordert der Verband zudem, dass die Anerkennung von Berufserfahrung frühestens nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von mindestens der zweieinhalbfachen Ausbildungsdauer erfolgen dürfe. Außerdem fordere er ein Mindestalter von 25 Jahren und Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2. Es müsse verhindert werden, dass ein „Berufsabschluss light“ ermöglicht werde, der die reguläre Ausbildung entwerte.

Auf Anfrage der Bäckerwelt teilte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) mit, dass man das Ziel der Bundesregierung, neue Fachkräfte zu gewinnen, unterstütze. Die relevante Zielgruppe für das neue Validierungsverfahren müsse jedoch zwingend auf Erwachsene ab einem bestimmten Lebensalter beschränkt werden, weil eine duale Ausbildung für junge Menschen der optimale Weg in den Beruf sei. Um möglichst viele junge Menschen hierfür zu gewinnen, dürften keine falschen Signale für diese Zielgruppe gesetzt werden. Ein standardisiertes Validierungsverfahren für über 25-Jährige ohne beruflichen Abschluss in einem langjährig ausgeübten Beruf könne die Einmündung in das Berufsbildungssystem zwar fördern, doch ohne Mindestalter werde das falsche Signal an junge Menschen gesendet, dass eine Beschäftigung als ungelernte Hilfskraft der scheinbar zügigere und ökonomisch attraktiverer Weg zur Bescheinigung der beruflichen Handlungsfähigkeit sein könnte als eine geregelte Ausbildung.