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Vergütungen für alle Ausbildungsjahre des Bäckerhandwerks steigen

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks haben sich auf einen neuen Tarifvertrag, der eine Steigerung der Ausbildungsvergütungen vorsieht, geeinigt. Dabei wurden folgende Ausbildungsvergütungen ausgemacht:

Ab 1. März 2021:
Im 1. Ausbildungsjahr +30 Euro auf 645 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr +20 Euro auf 720 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr +30 Euro auf 850 Euro monatlich brutto.

Ab 1. Februar 2022:
Im 1. Ausbildungsjahr +35 Euro auf 680 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr +35 Euro auf 755 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr +35 Euro auf 885 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2021 in Kraft. Bis dahin bleibe der bisherige Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks vom 22. Juni 2018 bestehen. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. Der Zentralverband wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen, den Tarifvertrag zum 1. März 2021 für allgemeinverbindlich zu erklären.

„Wir haben einen Kompromiss erzielt, der in der Corona-Pandemie zum einen unsere Wertschätzung gegenüber den Auszubildenden ausdrückt und gleichzeitig den vielerorts schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Gerade in Zeiten der Corona-Krise, die in vielen Bäckerei-Betrieben zu herben Umsatzeinbrüchen führt, ist es wichtig, Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten“, so Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.