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Versicherungen: ZV trifft Vereinbarung mit Anwaltskanzlei

Rechtslage

Bei vielen Betriebe hat die aktuelle Corona-Krise zu Verlusten geführt. Nun häufen sich die Anfragen, inwieweit konkrete, teilweise bereits seit Jahren bestehende Versicherungspolicen durch Corona bedingte Schäden für das eigene Unternehmen abdecken, teilt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks in seinem Newsletter mit.

„Die Verunsicherung an dieser Stelle ist groß und die Bandbreite der von den Versicherungen getroffenen Aussagen ebenso“, schreibt der Verband. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks habe daher mit Zustimmung der Landesinnungsverbände eine Vereinbarung mit der Rechtsanwaltkanzlei Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater aus Berlin betroffen, heißt es weiter.

Was beinhaltet diese Vereinbarung?

Wie der Verband mitteilt, bietet die Rechtsanwaltskanzlei an, die bestehenden Versicherungsunterlagen zur Betriebsschließungsversicherung kostenlos zu prüfen. Bei einer positiven Prüfung übernehme die Kanzlei (wenn gewünscht) die Schadensmeldung und außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Als Honorar verlange sie zehn Prozent des ausgekehrten Regulierungsbetrags. Bei einer Auseinandersetzung vor Gericht könne die Kanzlei dies ebenfalls übernehmen und erhalte ebenfalls zehn Prozent der ausgeurteilten Summe.

Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks weist darauf hin, dass es sich hierbei um keine explizite, qualitativ geprüfte Empfehlung handeln kann, halte das Angebot der Kanzlei zu diesem Zeitpunkt allerdings für annehmbar hilfreich. Weitere Informationen und die ausführliche Beschreibung des Angebots finden Sie auf der Seite des Verbands des Rheinischen Bäckerhandwerks.