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„Wir hoffen noch, dass es zu Einigungen kommt“

Ob Betriebsschließungsversicherungen greifen, beurteilen die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.

Karsten Hartwig, Geschäftsführer von Helmig und Partner, erklärt im Interview mit Verleger Trond Patzphal, wie mit Schäden in der Corona-Krise umgegangen werden sollte. Dabei geht es speziell um Betriebsschließungsversicherungen. Hartwig beschreibt, welche Gesellschaften sich bis zum Zeitpunkt des Interviews geäußert haben und welche Konsequenzen das für Betriebe und Versicherungen bedeuten kann.

Patzphal: Wenn wir eine ganz normale Grippe betrachten: Konnte man sich als Bäcker dagegen versichern, dass ich eine Filiale habe und sich plötzlich alle Mitarbei- ter abmelden, weil sie sich angesteckt haben?
Hartwig: Nein, konnte man so pauschal nicht. Aber es gab schon immer die Betriebsschließungsversicherung. Darin gibt es eine regelmäßig aktualisierte Aufzählung von Krankheiten, die abgedeckt sind. In meinen 21 Berufsjahren erinnere ich mich an nur einen Schadensfall. Wenn also ein Mitarbeiter akut an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt und in der Folge der Produktionsbetrieb für einen überschaubaren Zeitraum zu schließen ist. Für diese Einzelfälle war das Vertragswerk eigentlich ausgelegt. Die Problematik mit Covid-19 ist, dass ein viel, viel größerer Schadensumfang gegeben ist. Der jedoch nach unserer Rechtsauffassung über diesen Passus abgesichert ist.
Patzphal: ist diese Rechtsauffassung über anwaltliche Beratung abgesichert?
Hartwig: Wir haben das von drei verschiedenen Fachjuristen prüfen lassen. Die folgen unserer Rechtsauffassung. Mehr dazu lesen Sie hier … [1]