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Zahlungsfrist der SV-Beiträge bis Mai 2021 verlängert

Der Verband der gesetlichen Krankenkassen in Deutschland (GKV) hat beschlossen, die Fälligkeit der  Zahlungsfrist von Sozialversicherungsbeiträgen nochmals aufzuschieben. Das teilte der Verband in einem Rundschreiben mit. Von Corona betroffenen Arbeitgebern können somit die Monatsbeiträge von Dezember 2020 bis April 2021 gestundet werden. Erst am 27. Mai wird die Zahlung laut GKV fällig. Den Antrag auf Stundung der Beiträge stellen Unternehmen weiterhin mittels eines Antragsformulars. Wird dem Antrag stattgegeben, sollen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber im Firmenzahlerverfahren abgeführt werden, gleichermaßen als gestundet gelten. Der GKV bittet darum die Arbeitgeber, auch die Höhe der Beiträge zu dokumentieren und an die jeweilige Kassenorganisation zu übermitteln Mit der Maßnahme sollen Liquiditätsengpässe gesenkt werden, die durch Verzögerung der angekündigten Wirtschaftshilfen entstehen können. Auf der Website Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft [1] können Sie sich das Rundschreiben mit weiteren Informationen sowie ein Muster des Antragsformulars herunterladen.