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Zentralverband: Härtefallregelung hilft den Bäckern nicht

Obwohl der Entwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Gas- und Strompreispreisbremse positiv beurteilt wird, übt der Zentralverband (ZV) Kritik an dem Gesamtpaket. Er bemängelt, dass die Härtefallregelung zahlreiche Bäckereibetriebe nicht erfassen wird, weil sie eine Vervierfachung der Energiepreise bei Gas und zugleich Strom voraussetze. Das würde nach Ansicht des ZV dazu führen, dass alle Betriebe, die nur eine Verdreifachung der Preise hinnehmen müssen oder nur Strom oder andere Energieträger wie Öl und Pellets nutzen, nicht berücksichtigt werden. Auch glaubt der ZV, dass die Berücksichtigung der Monate Januar und Februar bei der Gaspreisbremse erst im März 2023 für zahlreiche Bäckereien zu spät kommen wird. Bäcker-Präsident Michael Wippler sagte: „Wir sehen in Teilen Licht am Ende des Tunnels, doch noch ist es ein langer Weg, den wir gemeinsam mit der Politik beschreiten müssen.“