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Zentralverband kritisiert geplantes Infektionsschutzgesetz

Das von der Politik geplante Infektionsschutzgesetz wird vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks scharf kritisiert. Das geht aus einer Pressemitteilung der Interessenvertretung hervor. Sowohl die geplante Begrenzung von einem Kunden je zwanzig Quadratmeter Verkaufsfläche als auch die Testangebotspflicht für Beschäftigte seien unnötig und in vielen Verkaufsstellen des Bäckerhandwerks nicht umsetzbar. Die erweiterte Begrenzung würde laut Zentralverbands-Präsident Michael Wippler, zu unnötigen Warteschlangen und somit Menschenansammlungen vor den Geschäften führen. Zudem käme es dadurch zu weiteren Umsatz- und Ertragsverlusten für die Betriebe. Dies könne Konsequenzen für den Fortbestand von Betrieben und Arbeitsplätzen haben.

Auch die geplante Testpflicht sei blinder Aktionismus. „Den Betrieben wird hier eine Aufgabe übertragen, die eigentlich dem Staat obliegt – wir protestieren entschieden dagegen, den Betrieben immer weitere Belastungen aufzuerlegen, ohne dass sie gleichzeitig adäquat entlastet werden“, sagt Daniel Schneider, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Schneider ist der Meinung, dass eine Pflicht nicht notwendig sei, da die meisten Betriebe bereits ihren Mitarbeitern Selbsttests anbieten würden. Der Zentralverband hat sich deshalb in der Nacht von Samstag, den 10. April auf Sonntag, den 11. April 2021 mit Stellungnahmen an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gewandt und gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die derzeitige 10-Quadratmeterregelung Gültigkeit behält. Diese Forderung soll kurzfristig nochmals an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gestellt werden.