V. Allgemeine Auftrags- und Einkaufsbedingungen für den kaufmännischen Bereich

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 


V. ALLGEMEINE AUFTRAGS- UND EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUFMÄNNISCHEN BEREICH


1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge und Bestellungen der Inger Verlagsgesellschaft mbH.

1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen, auch wenn sie vom Vertragspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt werden, sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Insbesondere werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht dadurch verpflichtend, dass wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Die Übersendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gilt ebenso wenig als Widerspruch wie das Schweigen des Vertragspartners auf unsere Allgemeinen Auftrags- und Einkaufsbedingungen.

1.3 Der Vertragspartner kann seine Rechte und Pflichten ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

2. Termine, Lieferung, Prüfungspflicht des Vertragspartners
2.1 Die vereinbarten Termine sind auch ohne ausdrückliche Bestätigung des Vertragspartners verbindlich. Sie beziehen sich auf den Tag, an dem die Leistung am festgelegten Ort verfügbar sein muss. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns eine drohende Terminüberschreitung rechtzeitig und unverzüglich anzuzeigen.

2.2 Müssen wir aus zwingenden Gründen auf der genauen Einhaltung des vereinbarten Termins bestehen, und kann der Vertragspartner ihn nicht einhalten, so sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Auftrag auf Kosten des Vertragspartners anderweitig fertig stellen zu lassen. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns infolge der Terminüberschreitung entsteht.

2.3 Alle Lieferungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – stets fracht- und verpackungsfrei an das Lager des jeweiligen Unternehmens der Verlagsgruppe zu liefern.

2.4 Unser Vertragspartner hat bei ihm eingehende Postsendungen (z. B. Manuskripte, Korrekturen und Druckunterlagen u. a.) unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen und uns Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

3. Preise, Rechnungen, Zahlungen, Mehr- und Minderlieferungen, Zuschuss
3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie umfassen sämtliche mit der Erledigung des Auftrags verbundenen Aufwendungen. Nachträglich eingetretene Lohn- und Materialpreissteigerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur einseitigen Anhebung der Preise.

3.2 Rechnungen für Periodika werden von uns nur anerkannt, wenn sie dem von uns vorgeschriebenen Abrechnungsschema für Periodika entsprechen. Den Rechnungen ist ein Anstrichexemplar beizufügen.

3.3 Den Rechnungen für Lithos, für Satzarbeiten, für von uns veranlasste Korrekturen und für Streichsatz sind stets die entsprechenden Belege beizufügen.

3.4 Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang gilt ein Skonto von 3% als vereinbart. Fälligkeit tritt nicht vor Ablauf von 45 Tagen nach Rechnungseingang ein. Als Datum des Rechnungseingangs gilt das Eingangsdatum des Stempels unserer Poststelle.

3.5 Mehrlieferungen dürfen 3% nicht überschreiten. Minderlieferungen sind ausgeschlossen. Für die Berechnungen der Mehrlieferungen gilt der Fortdruckpreis. Bei Periodika und Sonderdrucken aus Periodika darf in keinem Fall mehr als die bestellte Menge geliefert und berechnet werden. Betragen die Minderlieferungen mehr als 3% der Auflage, so ist der Vertragspartner zur Nachlieferung der fehlenden Menge verpflichtet.

3.6 Wird bei der Verarbeitung des von uns zur Verfügung gestellten Materials mehr als der vereinbarte Zuschuss verbraucht, so gehen die Kosten für eine Nachlieferung zu Lasten des Vertragspartners. Wenn wir das Papier anliefern, hat die Druckerei der Rechnung eine Aufstellung des Papierverbrauchs und der an die Buchbinderei abgelieferten Rohbogen je Signatur beizufügen; die Buchbinderei soll die über die Bindequote hinaus verbrauchten Bogen angeben.

4. Beanstandungen, Gewährleistung, Gutschriften
4.1 Bei mangelhafter Ausführung haben wir die gesetzlichen Ansprüche. Der Gewährleistung unterliegen auch alle bei der Erledigung des Auftrags verarbeiteten oder benutzten Materialien.

4.2 Ansprüche aus versteckten Mängeln können bis zum Ablauf einer Frist von 2 Jahren nach Lieferung geltend gemacht werden.

4.3 Stellen wir bei der fachlichen Prüfung der berechneten Leistung Fehler fest, so können wir vom Vertragspartner bis zu 6 Monaten nach Rechnungseingang Gutschrift der zuviel berechneten Leistung verlangen.

4.4 Der Vertragspartner ist hinsichtlich seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht berechtigt, uns auf Ansprüche gegen Dritte zu verweisen.

5. Eigentum, Verwahren, Haftung
5.1 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, deren Anschaffungskosten wir getragen oder voll zu vergüten haben, sind mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts unser Eigentum. Das gilt auch für Text- und Bilddaten. Der Vertragspartner hat diese Gegenstände auf unser Verlangen unverzüglich auszuliefern.

5.2 Bei der Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe zu einer neuen Sache (§ 950 BGB) sind wir als Hersteller und Eigentümer der neuen Sache anzusehen.

5.3 Datenträger dürfen nur mit unserer Zustimmung vernichtet oder gelöscht werden. Bei der Herausgabe können uns die erbrachten Aufwendungen für den Datenschutz und für die Datenpflege in Rechnung gestellt werden. Materialkosten können nur dann berechnet werden, wenn die Datenträger nach Löschung der gespeicherten Daten weiterbenutzt werden können.

5.4 Für auf Lager genommene Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse übernimmt der Vertragspartner für die vereinbarte Zeit der Lagerung die uneingeschränkte gesetzliche Haftung.

5.5 Die Benutzung fremder Lager bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn diese vorliegt, trägt der Vertragspartner die uneingeschränkte Haftung für seine Unterlieferer.

5.6 Alle Einschränkungen der Haftung des Vertragspartners gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen sind ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Bestätigung unverbindlich. Hinsichtlich seiner Haftung ist der Vertragspartner nicht berechtigt, uns auf Ansprüche gegen Dritte zu verweisen.

6. Nutzungsrechte
Bei Grafiker- und Gestaltungsleistungen jeglicher Art, z. B. Logos, Covergestaltungen, Schriften und Layouts, versteht sich die Auftragserteilung inklusive der zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten und nicht gesondert zu vergütender Nutzungsrechte gemäß § 31 und § 32 UrhG zur Weiterverwendung sämtlicher Gestaltungen durch uns.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsorte sind unser Geschäftssitz oder der von uns bestimmte Ort.

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz, sofern der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Hauptsitz zu verklagen.

7.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8. Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Vertragsabreden oder -bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Teilnahme an den Streitbeilegungsverfahren ist freiwillig; der INGER Verlag nimmt nicht teil an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle. Wir liefern ausschließlich an Gewerbetreibende, Institutionen und Verbände! Lieferungen an Privatpersonen oder Teilnahme an Seminaren von Privatpersonen sind ausgeschlossen!