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Der Ofen- und Kälteanlagenbauer Wachtel aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) hat Insolvenz beantragt und strebt jetzt eine Restrukturierung und Neuausrichtung in Eigenverwaltung an. Das zuständige Amtsgericht in Düsseldorf hat zu diesem Zweck Rechtsanwalt Holger Rhode von der Kanzlei Görg zum vorläufigen Sachwalter des Verfahrens ernannt. Das Eigenverwaltungsverfahren ist auf die Fortführung und Sanierung des Unternehmens ausgerichtet. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und handelt unter der Aufsicht eines Sachwalters, zu dem Christian Gerloff, Partner der Münchner Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, ernannt wurde. Er tritt als Chief Restructuring Officer (CRO) in die Geschäftsführung ein.
Zur Schieflage von Wachtel hatten nach Angaben des Unternehmens corona-bedingte Lieferkettenprobleme, erhebliche Steigerungen der Materialkosten und signifikante Auftragsrückgänge seit Frühjahr dieses Jahres geführt. Die Auftragslage habe sich nicht zuletzt durch die Krise vieler Bäckereibetriebe verschärft, die mit den explodierenden Energiepreisen zu kämpfen hätten. CEO Oliver Frey teilte mit: „Das Sanierungsverfahren ermöglicht es unserem Unternehmen mitsamt seinen Mitarbeitern, sich rasch dem deutlich schwierigeren Marktumfeld anzupassen. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist es, Wachtel wieder zukunftsfähig aufzustellen und durch einen strukturierten Investorenprozess einen Partner zu finden.“
Wachtel beschäftigt 250 Mitarbeiter und macht im Jahr 35 Millionen Euro Umsatz. Der Hauptsitz ist in Hilden; im sächsischen Pulsnitz hat man eine Zweigstelle.
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Die bayerische Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf hat einen Vorstoß zur Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts unternommen. Sie schlägt vor, die bisher geltende Grenze für die tägliche Arbeitszeit zu erhöhen, um den rechtlichen Rahmen „an die Realität der Lebenswelten der Menschen“ anzupassen. Der Rheinischen Post sagte sie: „Wir brauchen mehr Flexibilität, um Familie mit Beruf vereinbaren zu können – das steigert auch die Beschäftigungsquote.“ Der Ministerin geht es bei dem Vorstoß darum, die Begrenzung für einzelne Wochentage abzuschaffen, was insbesondere in der Gastronomie von Belang ist. Dann könnten beispielsweise 24 Stunden Arbeit an zwei Tagen erledigt werden, was im Moment nicht zulässig ist. Das aktuell geltende Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf maximal zehn Stunden und verlangt eine elfstündige Pause zwischen zwei Schichten.
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