In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Bäckerinnungsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland auf einen neuen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten geeinigt. Demnach liegt die Entgeltsteigerung für Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2023 – je nach Tarifgruppe – zwischen 4 und 13 Prozent. So erhöht sich der Stundenlohn einer Fachverkäuferin im ersten und zweiten Jahr von 12 Euro auf 13,50 Euro – hier ist der Zuschuss als Inflationsausgleichsprämie bereits eingerechnet. Eine ungelernte Verkaufskraft verdient vom ersten bis zum dritten Jahr bald 12,75 Euro – ebenfalls inklusive Zuschuss. Nach Berechnungen der Verbände bedeutet das im Schnitt eine Erhöhung der Lohnkosten um sieben Prozent. Der Wert kann natürlich betriebsindividuell abweichen. Eine Besonderheit des Tarifvertrages ist die Nutzung der Inflationsausgleichsprämie auf Basis eines vereinbarten Zuschlags auf den Stundenlohn pro tatsächlich gearbeiteter Stunde. Als weiteres Novum wird der tarifvertraglich vereinbarte Zuschuss über die Inflationsausgleichsprämie am Ende der Laufzeit des Tarifvertrages in voller Höhe dem Entgelt hinzugerechnet – die Inflationsausgleichsprämie stärkt damit sofort die Kaufkraft der Mitarbeiter und geht am Ende des Tarifvertrages nicht verloren. Der neue Tarifvertrag schließt nahtlos ohne Leermonate an den bisherigen Tarifvertrag an und hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Unsere Einschätzung: Wer zurzeit Tarifverhandlungen führen muss, ist nicht zu beneiden. Oft gehen die Gewerkschaften mit der Erwartung einer zweistelligen Erhöhung in die Gespräche. Unter dieser Voraussetzung ist eine Erhöhung von sieben Prozent vielleicht tatsächlich „moderat”, wie es der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe schreibt – auch wenn sie viele Bäckereien an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit bringt. Gut ist die Idee, einen tarifvertraglich vereinbarten Zuschlag auf den Stundenlohn pro tatsächlich gearbeiteter Stunde im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu integrieren. Weiter sieht man das Bemühen der Arbeitgeberseite, die Spreizung zwischen gelernten und ungelernten Kräften nicht völlig aufzugeben. Trotzdem ist ein Mehrverdienst von 75 Cent im Verkauf für die Fachverkäuferin im Vergleich zur ungelernten Kollegin nicht gerade eine Werbung für die Ausbildung im Bäckerhandwerk. Das ist allerdings nicht den Tarifparteien anzulasten, sondern der Mindestlohnpolitik der Bundesregierung. Ziel muss es langfristig sein, wieder auf einen vernünftigen Abstand zwischen gelernten und ungelernten Kräften zu kommen.
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