Nach großem Aufschrei gibt es nun Entwarnung: Verkauften viele Bäcker in Rheinland-Pfalz aus Angst vor hohen Geldstrafen kaum noch halbe Brote, meldet sich nun das Landesamt für Mess- und Eichwesen zu Wort. In einer Pressemitteilung heißt es: „Bäckereien dürfen weiterhin halbierte Brote verkaufen. Es wurden auch keinerlei Bußgelder festgesetzt.” Es sei zu unterscheiden, ob „ein Brot auf Wunsch des Kunden an der Ladentheke halbiert wird oder im Vorhinein in Teilstücke abgepackt wird.” Im Letzteren Fall stelle der Bäckerbetrieb ein vorverpacktes Lebensmittel her, bei dem die gesetzlichen Bestimmungen eine Gewichtskennzeichnung vorschreiben. „Nur in einem solchen Fall hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz bisher einen Probekauf durchgeführt und das Unternehmen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens um Informationen gebeten.” Durch diese Praxis soll verhindert werden, dass beispielsweise ein zwei-Kilogramm-Brot (Preis: 7,65 Euro) geviertelt und jeweils für 2,40 Euro verkauft werde. Denn statt insgesamt 7,65 Euro würde sich dann insgesamt ein Verkaufspreis von 9,60 Euro ergeben.
Aufatmen in Rheinland-Pfalz: Bäcker dürfen weiterhin halbe Brote verkaufen
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