Corona-Spezial Nr. 3: Änderungen zum Mietrecht erwartet

Foto: Bäckerwelt 2020

Corona-Spezial Nr. 3: Änderungen zum Mietrecht erwartet

26.03.2020 | Dirk Waclawek

Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich zurzeit ein Entwurf,  wonach Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Das würde vielen Betrieben in der aktuellen Notsituation etwas Luft verschaffen. Ralph Peterkes,
Rechtsanwalt bei Brandi Rechtsanwälte, Hannover, hat uns dazu einen interessanten Beitrag zur Verfügung gestellt. Seinen Artikel veröffentlichen wir in diesem Corona Spezial. Den Beitrag können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass hier nicht die geltende, sondern die erwartete Rechtslage beschrieben wird. Holen Sie also vor allen Maßnahmen aktuellen Rat ein. Der Beitrag kann auch nicht die Beratung durch einen Fachanwalt ersetzen.

Alle Corona-Spezials finden Sie hier

Stand: 25. März 2020


Corona |

Liebe Leserin, lieber Leser,

schön, dass Sie hier sind. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zum Inhalt des Artikels. Auf unseren Seiten moderieren wir die Diskussionen.

Aus rechtlichen Gründen speichern wir Ihren angegebenen Namen, Ihre angegebene E-Mailadresse und Ihre IP-Adresse. Nähere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik erreichen Sie unser Team unter redaktion@baeckerwelt.de.

Ihr Bäckerwelt Moderations-Team


Die Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft und erscheinen daher zeitverzögert. Ein Recht auf Veröffentlichung gibt es nicht. Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen vor.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare:

Bisher sind noch keine Kommentare vorhanden. Seien Sie die/der Erste!