Nicht abgemeldet – fristlose Kündigung unter Umständen rechtmäßig

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Nicht abgemeldet – fristlose Kündigung unter Umständen rechtmäßig

30.05.2023 | Benno Kirsch

Einem Mitarbeiter, der sich nicht ordnungsgemäß bei der elektronischen Zeiterfassung abmeldet, um eine Pause zu machen, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) (LAG Hamm 13 Sa 1007/22). Es sah im vorliegenden Fall eine Abmahnung als nicht erforderlich an, weil die betreffende Mitarbeiterin versucht hatte, das Fehlverhalten zu leugnen und zu verschleiern, nachdem sie damit konfrontiert wurde. Auch die hundertprozentige Schwerbehinderung und die geringe Dauer der nicht-dokumentierten Abwesenheit schützten die Frau nicht vor der Kündigung. Es handele sich um einen schweren Vertrauensbruch, urteilten die Richter.