Liquidität in Corona-Zeiten: BGN-Beiträge können gestundet werden

Foto: pixabay.com / nile 2020

Liquidität in Corona-Zeiten: BGN-Beiträge können gestundet werden

19.03.2020 | Lukas Orfert

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet Betrieben an, ihre Beiträge zinslos zu stunden. Laut ihrer Pressemitteilung gilt das Angebot für Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 beziehungsweise 15.05.2020 entstehen. Die Stundung soll laut der BGN formlos beantragt werden können unter: 0621 44561581 oder beitrag@bgn.de. „Die Corona-Pandemie bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN. Zudem wolle die Genossenschaft die Vollstreckung der Forderung bei Rückständigen Beiträgen aussetzen.


Liebe Leserin, lieber Leser,

schön, dass Sie hier sind. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zum Inhalt des Artikels. Auf unseren Seiten moderieren wir die Diskussionen.

Aus rechtlichen Gründen speichern wir Ihren angegebenen Namen, Ihre angegebene E-Mailadresse und Ihre IP-Adresse. Nähere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik erreichen Sie unser Team unter redaktion@baeckerwelt.de.

Ihr Bäckerwelt Moderations-Team


Die Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft und erscheinen daher zeitverzögert. Ein Recht auf Veröffentlichung gibt es nicht. Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen vor.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare:

Bisher sind noch keine Kommentare vorhanden. Seien Sie die/der Erste!