Kassennachrüstung: Bundesfinanzministerium will am 30. September festhalten

Foto: nosheep / pixabay.com 2020

Kassennachrüstung: Bundesfinanzministerium will am 30. September festhalten

22.09.2020 | Lukas Orfert

Zuletzt gingen Händler in den meisten Bundesländern davon aus, dass sie bis zum 31. März 2021 Zeit bekämen, ihre Registrierkassen mit den neuen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) auszustatten – unter der Prämisse den Einbau so schnell wie möglich vorzunehmen und wenigstens schon beauftragt zu haben. Nun allerdings meldet sich das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben zu Wort. Am 11. September gab das BMF eine Neuveröffentlichung der Nichtbeanstandungsregelung bekannt, die auf den zuvor genannten Termin verweist: den 30. September. Bis dahin seien die Registrierkassen nachzurüsten. Das aktuelle BMF-Schreiben weist darauf hin, dass von den im Schreiben genannten fachlichen Weisungen abweichende Erlasse der Abstimmung zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder bedürfen. Diese hingegen haben größtenteils angekündigt, bei den eigenen Erlassen und damit der Fristverlängerung zu bleiben – ohne das wie gefordert mit dem BMF abgestimmt zu haben. Eine Übersicht über die Vorgehensweise der Länder stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks hier zur Verfügung. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland, Stefan Genth, findet in einer Pressemitteilung klare Worte zu dem neuerlichen Schreiben des BMF: „Die Händler und die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben sich auf die Fristverlängerung verlassen. Dass diese nun kurzfristig von der Bundesebene für ungültig erklärt werden sollen, ist eine Farce“. Weiter sagt Genth: „Der Bundesfinanzminister sollte die Länderregelungen akzeptieren und den Unternehmen bis zum 31.3.2021 Zeit geben. Das jetzige Vorgehen ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“


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