Kommentar: Noch mehr bestempeltes Papier

Kommentar: Noch mehr bestempeltes Papier

27.06.2023 | Dirk Waclawek

Neulich wurde ich von einem Lieferanten des Bäckerhandwerks auf das Thema „Lieferkettengesetz“ angesprochen. Das müsse doch unbedingt einmal im Back Journal behandelt werden. Ich habe wohl etwas verdutzt geschaut. Zum einen musste ich erst einmal im Langzeitgedächtnis abrufen, um was es ging: Unternehmen haben ihre „menschenrechtiche Sorgfaltspficht“ zu erfüllen und ihre Lieferanten entsprechend zu bewerten. Zum anderen meldete das Langzeitgedächtnis aber auch Entwarnung: Das Gesetz galt zum Glück erst ab 3.000 Mitarbeitern. Also kein Thema für das Bäckerhandwerk. Trotzdem haben wir noch etwas recherchiert und siehe da: Ab 2024 greift es ab 1.000 Arbeitnehmern – ups die Einschläge kommen näher – besonders, da das EU-Parlament jetzt vorgeschlagen hat, die Mitarbeitergrenze auf 250 zu reduzieren. OK, das ganze soll angeblich auch noch mit einer hohen Umsatzgrenze unterlegt werden. Trotzdem wagen wir die Prognose: Der Unsinn kann das mittelständische Bäckerhandwerk ganz schnell etwas angehen.

Um keine Missverständisse aufkommen zu lassen: Es ist natürlich wünschenswert, dass Lieferunternehmen Menschenrechtsstandards einhalten. Nur: Wer bisher als Lieferant gegen die Gesetze in seinem Heimatland verstoßen konnte, indem er die Beamten bestach, besticht jetzt einfach auch die Auditoren. Geholfen ist damit niemandem, es wird aber jede Menge bestempeltes Papier produziert. Und die größten Fans von bestempelten Papier sitzen bekanntlich in den deutschen Unternehmen des Lebensmittelhandels. Wer also in Zukunft an Aldi, Rewe und Co. liefern will, wird bei dem neuen Ablasshandel mitmachen müssen. Wie das genau funktioniert? Das lesen Sie zum Beispiel in der Juli-Ausgabe des Back Journal. Bis dahin können Sie ja noch schnell einen Brief an Ihren EU-Abgeordneten schreiben.

Ein Kommentar von
Dirk Waclawek, Chefredakteur