Verbände kritisieren Pläne zur Novellierung der Verpackungsverordnung

Foto: Alexander Fox / Pixabay 2020

Verbände kritisieren Pläne zur Novellierung der Verpackungsverordnung

13.07.2023 | Benno Kirsch

Der Bundesverband Systemgastronomie und mehrere Verbände der Verpackungsindustrie haben in einer Stellungnahme neue Pläne zur Novellierung der Verpackungsordnung kritisiert. Im Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist nämlich ein dreiseitiges Papier erstellt worden, in dem die Eckpunkte für eine Novelle skizziert werden.

Die Verbände kritisieren, dass das Papier „zur Unzeit“ komme, weil bereits auf europäischer Ebene Beratungen laufen würden, die auch Auswirkungen auf Deutschland haben würden. „Ein jetziger deutscher Alleingang wird den Unternehmen der gesamten Lieferkette zusätzliche Belastungen bringen und schränkt die Wettbewerbsfähigkeit weiter ein“, erklärte Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband. Außerdem sei der oftmals behauptete pauschale ökologische Vorteil der Wiederverwendung gegenüber der Wiederverwertung bereits mehrfach widerlegt worden. Zahlreiche Studien hätten ergeben, dass Mehrwegverpackungen im Vergleich zu recycelbaren Kreislaufverpackungen für verschiedene Anwendungen eine höhere Umweltbelastung zur Folge haben können.

Sollte die Novellierung in der vorgeschlagenen Art erfolgen, würde das drittens neben der ohnehin schon gedämpften allgemeinen Wirtschaftslage und einem inflationsbedingten Nachlassen der Nachfrage weitere nicht einzuschätzende Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland mit sich bringen. Für den Handel, die Gastronomie und das Handwerk seien dann zudem enorme bauliche und logistische Aufgaben zu lösen.

Das Eckpunktepapier aus dem Ministerium schlägt fünf Punkte vor:

  1. Stärkung der Wahlfreiheit der Verbraucher im Supermarkt und Discounter, die künftig für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative anbieten müssen;
  2. Verbraucher sollen ihre Mehrwegflaschen überall abgeben können, wo es Getränke gibt;
  3. Das seit 1.1.2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To-Go wird auf alle Materialien ausgeweitet – bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden;
  4. Keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co;
  5. Schluss mit Mogelpackungen: Klarstellung, dass die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig ist.