Der Deutsche Bundestag hat am 17. Mai 2024 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Berufsbildungsvalidierungs- und ‑digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) beraten. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz unter anderem die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, feststellen und bescheinigen, um sie „im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen“. Konfliktstoff bietet die Absicht, keine Altersgrenze einzuziehen. Zahlreiche Verbände lehnen dies ab, weil sie befürchten, dass dadurch die berufliche Ausbildung entwertet wird.
In der Debatte zeigten sich die Redner von CDU, SPD und Grünen in der Unterstützung dieser Forderung einig. Gitta Connemann (CDU) sagte: „Wir brauchen tatsächlich – und ich bin der Kollegin [Jessica] Rosenthal [SPD] sehr dankbar, dass sie die Altersgrenze angesprochen hat – eine Altersgrenze, die bei 25 Jahren liegt. Bislang ist diese im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Sie hat sich aber im Praxisprojekt bewährt. Sie sorgt für Akzeptanz – übrigens auch bei Betrieben und bei Prüfenden – und sie schützt die duale Ausbildung. Denn eines darf nicht passieren: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Validierung eine Abkürzung vorbei an der dualen Berufsausbildung ist. Damit würden wir die duale Berufsausbildung als das Erfolgsmodell Deutschlands entwerten, und das kann in keinem Fall richtig sein.“




















